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Interim Unterstützung im Rahmen der COVID-19 Krise

Als umsetzungsstarker Partner unterstütze ich bei der Bewältigung der aktuellen Situation, z. B. bei der 

  • Beantragung von Liquiditätshilfen durch die Landes- / Bundesregierung

  • Erstellung von Liquiditätsplänen für adhoc Maßnahmen

  • Ermittlung und Auswahl der Unterstützungsmöglichkeiten

  • Antragstellung von Kurzarbeitergeld

  • Kommunikation mit den öffentlichen Stellen, sowie auch mit den Hausbanken und Finanzierungspartnern

Coronavirus

Liquidität als oberstes Ziel

Die Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Grobkonzepts

Eine schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe wird entscheidend für die Überlebensfähigkeit. Allerdings wird parallel auch zu gewährleisten sein müssen, dass keine Unternehmen Unterstützungsgelder erhalten, die bereits vor bzw. unabhängig von der Corona-Krise in Schieflage geraten sind. Daher wird für jedes betroffene Unternehmen zunächst die Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Grobkonzepts erforderlich sein, welches darstellt:

  • das Ausmaß der drohenden Liquiditätsverluste

  • die bereits ergriffenen betriebseigenen Sofortmaßnahmen

  • die beabsichtigten betriebseigenen Sofortmaßnahmen 

Ein professionelles Controlling mit einer integrierten Planung ist ein wichtiger Hebel für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Eine belastbare Planung ist aktuell unumgänglich. Externe Unterstützung, z. B. durch einen erfahrenen Interim Manager, stärkt das Vertrauen in die Entscheidungsgrundlage bei Dritten. Gerne unterstützen wir bei der Erstellung des Grobkonzeptes, sowie auch im Beantragungs- und Bewilligungsprozess.

Carsten Zaremba

Carsten Zaremba

+49 (0)160 759 71 63

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen der Bundesregierung

13. März 2020 - Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben ein umfassendes Maßnahmenpaket - sog. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen - zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt.

 

Wir unterstützen, damit Sie vom Maßnahmenpaket schnellstmöglich profitieren können. Das Maßnahmenbündel zum Kurzarbeitergeld, den steuerlichen Liquiditätshilfen und dem Milliarden-Schutzschild kann sicher auch Ihnen helfen!

Die Bundesregierung sichert in diesem Paket zu, alle von der Krise Betroffenen mit ausreichend Liquidität auszustatten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Zitat Altmaier

"Wir tun alles, damit kein gesundes Unternehmen schließen muss.“

Peter Altmeier

Unterstützung durch die KfW und landeseigene Förderbanken

18. März 2020 - Entsprechend einer gemeinsamen Presseerklärung von der Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) steht die erste Phase des Hilfspakets der Bundesregierung bereits zur Verfügung. Die KfW wird den Unternehmen die Förderkredite - weitergeleitet durch die deutschen Kreditinstitute - zur Verfügung stellen.

Die KfW hat ihre bestehenden Förderprogramme ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu günstigen Liquiditätshilfen (Krediten) zu erleichtern, darunter den  

  • KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen,

  • ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen 

  • KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen

 

​Diese Kredite können die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen. 

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Zusätzlich können sich die Förderungen Je Bundesland unterscheiden. Ob und wie einzelne Bundesländer dies handhaben, können Sie auf den jeweils eingerichteten Webseiten der Bundesländer relativ aktuell abrufen. 

Weitere Unterstützungen und Maßnahmen

Nachfolgend eine Auswahl aus der Vielzahl weiterer Maßnahmen, die hier lediglich stichpunktartig aufgezählt sind.

  • Steuerliche Entlastungen

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Corona-Virus bieten Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfsangebote an, z. B.:

  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen

  • Herabsetzungen von Messbeträgen für Gewerbesteuervorauszahlungen 

  • Stundung von Steuern

  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) oder Säumniszuschläge bis Ende 2020 

  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Kurzarbeit und Arbeitszeitregelungen

  • Home Office: Förderung 

Ab sofort können Unternehmen auch die Errichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen fördern lassen. Mittel stehen im Rahmen des go-digital-Programms des Bundeswirtschaftsministeriums bereit. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jetzt ohne Zuwendungsbescheid möglich.

  • GEMA setzt Beitragspflicht aus

Muss ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung schließen, verzichtet die GEMA solange auf die Gebühren und lässt die Verträge ruhen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.

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